Geschäftsbedingungen der Röser Verlag International GmbH & Co. KG
Die Geschäftsbedingungen der Röser Verlag International GmbH & Co. KG finden Sie hier als PDF-Download.
1. Auftrag
(a) Den von der Röser Verlag International GmbH & Co. KG – im Folgenden kurz Röser – mit Kunden geschlossenen Verträgen sowie diesbezüglichen vorvertraglichen Schuldverhältnissen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Anderslautende Bedingungen und Vorbehalte seitens des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Röser ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn Röser Leistungen an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt oder vom Kunden in Einzelkorrespondenz auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen verwiesen wird.
(b) Mündlich erteilte Aufträge werden von Röser schriftlich bestätigt und die von Röser zu erbringende Leistung wird genau beschrieben.
(c) Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
2. Anmeldungen zur Messeteilnahme
(a) Röser hält sich an seine Angebote über eine Messeteilnahme drei Werktage gebunden, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern innerhalb dieser Frist keine rechtsverbindliche Zusage des Kunden erfolgt, behält sich Röser vor, den Vertrag mit einem anderen Interessenten abzuschließen.
(b) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen von Röser ist – sofern vorhanden – der beiderseits unterzeichnete Vertrag, ansonsten die Auftragsbestätigung von Röser, hilfsweise das Angebot von Röser. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Röser sie schriftlich bestätigt hat.
3. Bestellung einer Anzeige in Messekatalogen oder Zeitschriften
(a) Der Anmeldeschluss für die Anzeigenaufgabe ist jeweils in den Mediadaten der Publikation geregelt. Röser hält sich an seine Angebote nur bis zum Ende des Anzeigenschlusses gebunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(b) Die Kosten für eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung trägt der Auftraggeber. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht, sie bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch durch Telefax oder E-Mail als eingehalten gilt.
4. Auftrag zu einer Übersetzungsleistung
(a) Der Auftrag des Kunden hat immer die Angabe der Quell- und Zielsprache zu beinhalten. Jedes Angebot von Röser bezieht sich auf diese Angaben. Sind die Angaben der Quell- und Zielsprache nicht korrekt oder werden geändert, so hat der Auftraggeber alle entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(b) Übersetzungsarbeiten stellen eine besondere Art der Dienstleistung dar. Die Berechnung dieser Leistungen wird nach Umfang und Schwierigkeit des Quelltextes ermittelt. Als besonders schwer werden die Texte eingestuft, deren Inhalte besondere Fachtermini aufweisen. Die Beurteilung der Texte entsprechend des Schwierigkeitsgrades obliegt der Firma Röser nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Dem Auftraggeber wird nach Vorlage des Quelltextes von Röser ein schriftliches Angebot – ggf. per E-Mail oder Telefax – übermittelt.
(c) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an der Übersetzung von Röser ein einfaches, nicht übertragbares, aber zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte an den von Röser für die Übersetzung verwendeten Schriftfonts und Schrifttypen werden von Röser nicht übertragen. Diesbezügliche technische Daten oder Druckdaten sind von Röser nicht offenzulegen.
5. Inhalt von Anzeigenaufträgen in Zeitschriften
(a) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für alle Angaben, die er Röser gemacht hat. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit seinem Auftrag von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Obliegenheiten haftet allein der Auftraggeber, der Röser von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie hierdurch entstehende Schäden und Kosten freistellt.
(b) Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können von der Firma Röser als solche kenntlich gemacht werden.
(c) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, Layoutvorlagen sowie einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Anzeigenschluss ist den Mediadaten der jeweiligen Publikation zu entnehmen.
(d) Es obliegt dem Auftraggeber, vor Lieferung mit Röser die Formatvorlage abzuklären.
(e) Ist die Vorlage von Röser nicht zu verarbeiten und kommt es daher zu Verzögerungen, so ist dies nicht Röser anzulasten.
6. Zurückweisung von Aufträgen nach Vertragsschluss; kein Konkurrenzausschluss
(a) Die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen, die gegen die guten Sitten oder gesetzliche Vorschriften – auch des Publikationslandes – verstoßen, kann von Röser oder dem jeweiligen Verlag oder Herausgeber jederzeit abgelehnt werden. Röser ist jedoch nicht verpflichtet, die vom Kunden angegebenen Daten auf Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Der Kunde trägt hierfür die alleinige Verantwortlichkeit.
(b) Röser ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist.
(c) Wird die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen gemäß Absatz (a) oder Absatz (b) abgelehnt, so kann weder der Auftraggeber Röser Kosten oder Schadensersatz in Rechnung stellen, noch kann Röser dem Auftraggeber Kosten in Rechnung stellen.
(d) Konkurrenzausschluss wird im Interesse des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Interessenten nicht gewährt.
7. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen in Zeitschriften oder anderen Publikationen von Röser
(a) Wird von Röser in einer von ihr herausgegebenen Zeitschrift außerhalb des deutschsprachigen Raumes ein redaktioneller Beitrag veröffentlicht, so verpflichtet sich Röser, den Sinn und Inhalt des Vorlagentextes, soweit der kulturelle Kontext des jeweiligen Ziellandes dies zulässt, zu übersetzen.
(b) Abzüge der redaktionellen Beiträge in der Quellsprache werden nicht zur Verfügung gestellt.
(c) Auf Wunsch werden die redaktionellen Beiträge vor Erscheinen in der Zielsprache vorgelegt. Sendet in diesem Fall die Partei den redaktionellen Beitrag nicht fristgemäß zurück, so gilt er als korrekt und wird abgedruckt, wenn der Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde.
(d) Auf Verlangen der Partei, die den redaktionellen Beitrag zur Verfügung gestellt hat, kann eine kostenpflichtige Rückübersetzung erfolgen.
8. Platzierung von Anzeigen und redaktionellen Beiträgen
Für die Aufnahme von Anzeigen und/ oder redaktionellen Beiträgen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Publikation wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht hat und dies von Röser schriftlich bestätigt wurde. Röser ist bemüht, die Wünsche hinsichtlich der Platzierung zu berücksichtigen, kann diese aber nicht garantieren.
9. Korrekturabzüge
(a) Sendet Röser dem Auftraggeber Korrekturabzüge, sind diese vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und Röser druckreif erklärt zurückzugeben. Röser haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Fehlt die schriftliche Wiederholung, so kann Röser die Änderung nicht ausführen, da Röser für deren Validität keine Haftung übernehmen kann.
(b) Der Korrekturabzug wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesendet. Vom Auftraggeber angeforderte Abzüge in Papierform sind kostenpflichtig.
10. Mängelrügen
(a) Röser ist um sorgfältige Bearbeitung des erteilten Auftrages bemüht.
(b) Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, muss dies Röser unverzüglich, jedoch spätestens binnen 5 Werktagen nach Kenntnis oder Kennenmüssen mitgeteilt werden. Mängelrügen müssen dabei stets unter genauer Angabe der Mängel schriftlich erfolgen. Im Fall nicht frist- oder formgemäß erfolgender Mängelanzeigen hat der Auftraggeber gegen Röser keine Nacherfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche.
(c) Im Fall berechtigter, form- und fristgerecht gerügter Mängel muss Röser eine Neuübersetzung vornehmen. Weitergehende Ansprüche, z. B. auf Neudruck, Einfügen oder Versehen von Berichtigungsnachträgen sind außer in den Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Röser ausgeschlossen.
11. Verjährungsfrist
Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen Röser, insbesondere Gewährleistungsansprüche, verjähren 12 Monate nach Leistungserbringung durch Röser.
12. Zahlungsbedingungen
Zahlungen an Röser sind, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, sofort nach Leistungserbringung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
13. Stornierung eines Auftrages; Schadensersatzpauschale
Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, ist Röser berechtigt, dem Kunden eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Berechtigung von Röser, statt der Pauschale einen ggf. höheren, konkreten Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
14. Aufrechnung mit Gegenforderungen
Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen gegen die Forderungen von Röser ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen des Auftraggebers gegen Röser zulässig.
15. Haftungsbeschränkung
(a) Röser leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang und nur dann, wenn ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) von Röser vorliegt:
aa) Die Haftung bei Vorsatz sowie aus Garantie ist unbeschränkt.
bb) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Röser in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens.
cc) In anderen Fällen haftet Röser nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, bei Mängelansprüchen und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
Die Haftung ist diesbezüglich begrenzt pro Schadensfall auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung des vom Schaden betroffenen Auftrags.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind dabei nach der Rechtsprechung solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(b) Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Regelungen.
(c) Röser bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
16. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe (Baden-Württemberg), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
(c) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Karlsruhe (Baden-Württemberg).